Wenn Sie das Nationale Programm zur Früherkennung von Lungenkrebs® der gemeinnützigen Stiftung für Lungendiagnostik und ihren Einsatz für das rechtzeitige Erkennen von Lungenkrebs mit einem Beitrag oder Ihrem Letzten Willen unterstützen wollen, oder wenn Sie möchten, dass bei einem Todesfall unserer Arbeit gegen den Lungenkrebs gedacht wird, sind Ihnen zahlreiche betroffene Menschen dankbar.
Unternehmen bieten wir interessante Möglichkeiten der Kooperation mit dem Nationalen Programm zur Früherkennung von Lungenkrebs®. Verantwortlich für unsere Kooperationsprogramme ist Hans-Ulrich Müller.
Für Ihre Beiträge
Wir freuen uns auch über Sachwerte, die Sie uns übergeben, deren Ertrag beziehungsweise Gegenwert wir für den Stiftungszweck einsetzen können.
Postscheckkonto 61-549 504-7
Stiftung für Lungendiagnostik
8032 Zürich
IBAN: CH04 0900 0000 6154 9504 7
oder
Banque CIC (Schweiz) AG
4001 Basel
Postscheck 40-108-3
Zu Gunsten Stiftung für Lungendiagnostik, 8032 Zürich
Konto: 2935585.2002
IBAN: CH08 0871 0029 3558 5200 2
BIC: CIALCHBB
CLN: 8710
oder
Für Todesanzeigen
Wenn Sie zum Beispiel auf einer Todesanzeige um Spenden für die Früherkennung und die Bekämpfung des Lungenkrebses bitten möchten, können Sie das wie folgt mitteilen:
"Für Spenden für die Früherkennung und Bekämpfung des Lungenkrebses ist dankbar: Nationales Programm zur Früherkennung von Lungenkrebs®, Stiftung für Lungendiagnostik, 8032 Zürich, Postscheckkonto 61-549 504-7."
Steuerbefreiung
Die gemeinnützige Stiftung für Lungendiagnostik ist steuerbefreit. In der Regel sind Beiträge an steuerbefreite, gemeinnützige Institutionen steuerlich abzugsfähig.